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#NeueBauhäusler aufgepasst! Förderaufruf des BMWBS

Innovative Pilotprojekte Bau

Förderaufruf des BMWBS: Pilotprojekte „Innovationen im Gebäudebereich“
Projektskizzen einreichen bis 12. November 2024!

Unter dem Motto „ZUKUNFT BAU Fördern. Forschen. Entwickeln.“ hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gemeinsam mit dem BBSR einen Förderaufruf gestartet, im Mittelpunkt: Pilotprojekte im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus, Rückbaus von Gebäuden mit neuartigen marktnahen Lösungsansätzen für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen. Wir finden: Das ist NEB pur! Deshalb: #NeueBauhäusler: Beteiligen! Rund 35 Projekte sollen die Förderung erhalten können, insgesamt 50,6 Mio. Euro stehen dafür im Zeitraum 2025 bis 2027 zur Verfügung.

Förderfähig sind die Planung, Erprobung, Umsetzung und Evaluierung von Pilotprojekten des zukunftsgerechten Bauens mit herausragendem Innovationspotenzial ab einem Gesamtprojektvolumen von 2,5 Mio. EURO (in der Kostengruppe 200-700) in zwei Förderkategorien: A für Konzeptfindung, Innovationstransfer und integrierte Planung sowie B für Bauliche Umsetzung und Erprobung. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen im Verbund mit Planenden, Forschenden und ggf. weiteren am Projekt Beteiligten. Die Begleitung durch eine Forschungseinrichtung ist ein Muss.

Die Projekte werden mit bis zu 25 % der zuwendungs- bzw. förderfähigen Ausgaben unterstützt. Eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen, ist grundsätzlich möglich. Ein Eigenmittelbeitrag von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu leisten.

Es ist ein zweistufiges Verfahren. 1. Stufe: Einreichung der Projektskizze mit Antragsformular und erforderlichen Anhängen bis 12. November 2024 23:59 Uhr. 2. Stufe: nach Prüfung durch die Bewilligungsbehörde/Expertengremium ergeht die Aufforderung zur Qualifizierung der Projektskizze, erst hier wird die Einreichung des Zuwendungsantrags erforderlich. Die Bewilligung erfolgt im 1. Quartal 2025.

Alle Informationen:
https://www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich/foerderaufruf

Projektskizze an E-Mail:
innovation@bundesstiftung-bauakademie.de