NEB_FAQ.
Häufig gestellte Fragen zum Neuen Europäischen Bauhaus.
Was ist der Grundgedanke des NEBs?
Die EU-Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB) wurde im September 2020 durch Ursula von der Leyen, der Präsidentin der Europäischen Kommission, ins Leben gerufen und versteht sich als eine kreative disziplinübergreifende Initiative, die an der Schnittstelle von Kunst, Kultur, sozialer Inklusion, Wissenschaft und Technologie ein attraktives und nachhaltiges Lebensumfeld gestalten soll. Mittels der partizipatorischen und kulturellen Transformation soll das Neue Europäische Bauhaus einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des europäischen Green Deals leisten. Als zentrale Aspekte des NEB werden Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusivität adressiert (https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_en).
Was verbindet das NEB mit dem Just Transition Fund und warum spielt es für das Mitteldeutsche Revier so eine Rolle?
Im Zusammenhang mit dem tiefgreifenden ökologischen, ökonomischen und sozialen Strukturwandelprozess im Rahmen des Kohleausstiegs steht das Mitteldeutsche Revier Sachsen-Anhalt auch vor einer kulturellen Transformation, die im Rahmen der europäischen NEB-Initiative angestoßen und begleitet werden soll. Dabei ist es Ziel, (städtebauliche) Projekte im Sinne von Prototypen zu entwickeln und nach dem Vorbild des historischen Bauhauses eine Modellregion der Bauhaus-Innovation zu etablieren, die Europa als starken, vernetzten und inklusiven Möglichkeitsraum ästhetischer Erfahrung und Erkenntnis in nachhaltig gestalteten, inspirierenden Lebensumfeldern fortschreibt.
Sachsen-Anhalt nutzt den europäischen Fonds für einen gerechten Übergang, den Just Transition Fund (JTF), um die europäische NEB-Initiative in der sachsen-anhaltischen Kohleregion finanziell zu untersetzen. In der EU-Förderperiode 2021 – 2027 sollen die am stärksten von der Energiewende betroffenen Regionen beim sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Übergang zu einer grünen und klimaneutralen Wirtschaft unterstützt werden. Für Sachsen-Anhalt stehen aus dem JTF insgesamt 364 Mio. EUR zur Verfügung, für das Neue Europäische Bauhaus 38 Mio. EUR.
Im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt sollen dabei Maßnahmen umgesetzt werden, um z.B. recyclinggerechte, nachhaltige Baustoffe, emissionsreduzierte „Lowtech“-Herangehensweisen und modellhafte identitätsstiftende, gemeinwohlorientierte Projektvorhaben zu erproben und die Bindung von Menschen und Unternehmen an die Region zu verstärken.
Wo lassen sich weitere Informationen zum JTF und zu weiteren EU-Fonds finden?
Auf der Seite des Landes ist das Kurzprofil des EFRE/JTF zu finden, in welchem die Budgetverteilung für das EFRE/JTF-Programm abgebildet ist. Das Programm ist die Basis, um konkrete Richtlinien aufzusetzen. Im Territorialen Plan für einen gerechten Übergang (TJTP – ab S. 140) sind die negativen Auswirkungen des Kohleausstiegs, sich daraus ableitende Entwicklungsbedarfe und Arten von geplanten Vorhaben dargestellt.
Wo findet man die rechtlichen Grundlagen und Antragsunterlagen für die Förderung?
Die Richtlinie und die dazugehörigen Fördergrundsätze Wissenschaft mit den konkreten Förderbestimmungen werden ab Förderbeginn auf der Seite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zugänglich sein. Weiterhin werden regelmäßig Informationen auf den Webseiten sowie ggf. den Social-Media-Kanälen der Neuen Bauhäusler, des Landes Sachsen-Anhalt, der Fachministerien sowie der IB geteilt.
Reallabore vs. angewandte Projekte?
Durch den JTF können in der aktuellen Förderperiode 2021 – 2027 bzgl. des NEB investive und nicht-investive Maßnahmen und gemeinwohlorientierte Projekte, die sich entweder als „angewandte NEB-Projekte“ oder als ein „NEB-Reallabor“ verstehen gefördert werden. Dabei geht es immer darum, wie die Bereiche Bauen, Arbeiten und Leben ohne die mit der Braunkohleverarbeitung stehenden Verfahrensweisen und gewonnenen Produkte (z. B. Gips) neue, nachhaltige Lösungen für eine künftige Lebensweise finden.
Bei den angewandten NEB-Projekten geht es um die Konzeptionierung und Realisierung von Vorhaben, die gemäß den Anforderungen des NEB Anlässe und Orte der Begegnung schaffen, um künftige Lebensweisen zu entwickeln und auszugestalten. Zum einen können kleinere Baumaßnahmen gefördert werden, wobei mithilfe von interdisziplinären Netzwerken die Weiterentwicklung und erste Anwendung von neuen, nachhaltigen Baustoffen sowie Recycling von bestehender Bausubstanz erfolgt. Gleichzeitig ist es wichtig, die Menschen dahingehend weiterzubilden und -qualifizieren, mit alternativen Baustoffen und Materialien umzugehen. Beteiligungsformate und Co-Creation ist ein wesentlicher Bestandteil der zu fördernden Vorhaben, die Zivilgesellschaft muss aktiv die Projekte ausgestalten und umsetzen. Kinder und Jugendliche sollen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozesse herangeführt werden.
Bei dem NEB-Reallabor geht es um umfangreiche investive und nicht-investive Maßnahmen, wobei neue Verfahrensweisen im Bausektor auf einer Fläche demonstriert und verbreitet werden. Dabei werden modellhaft prototypische Bau-, Umbau- und Quartiersprojekte umgesetzt, die nachhaltige und zirkuläre Materialien und Verfahren unter Anwendung von Co-Design- und Co-Creation-Prozesse erproben. Dabei arbeiten unterschiedliche Disziplinen wie Wissenschaft, Kunst, Kultur, Technik und Handwerk nach dem Vorbild des historischen Bauhauses zusammen.
Warum können nur Verbundvorhaben gefördert werden und wie müssen diese Netzwerke aussehen?
Ein wesentlicher Charakter beim Neuen Europäischen Bauhaus ist die Verbindung von unterschiedlichen Sicht- und Verfahrensweisen. Das Wissen, die Fähigkeiten und Kompetenzen verschiedener Disziplinen (wie Kunst, Wissenschaft, Handwerk, Wirtschaft, Verwaltung, Kultur) werden wie schon beim historischen Bauhaus miteinander verbunden, um gemeinsam hin für ein Ziel und eine Lösung zu wirken.
Zur Förderung von NEB-Vorhaben im JTF ist der Verbundgedanke grundlegend. Wünschenswert sind interdisziplinäre Verbundprojekte verschiedener Akteursgruppen. Es können jedoch prinzipiell auch zwei Vereine, oder zwei Hochschulen gemeinsam einen Antrag stellen.
Warum können keine Unternehmen einen Antrag im JTF für ein NEB-Vorhaben stellen?
Was müssen wir tun für eine erfolgreiche Antragsstellung für unser NEB-Vorhaben?
Die Projektinteressierten müssen sich als ein Netzwerk formieren und ihre Projektskizze zusammen kreieren. Für grundlegende Fragestellungen zu den Förderbedingungen kann das NEB_Netzwerkbüro unterstützend mitwirken, auch um die NEB_CRITERIA in die Projektidee zu verfestigen.
Bei den angewandten NEB-Projekten wird das Vorhaben nach Antragseinreichung auf seine Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit hin durch die Investitionsbank geprüft. Bei dem NEB-Reallabor erfolgt ein vorgelagertes Juryverfahren, wobei zuerst die Gesamtvorhabenbeschreibung sowie die Teilvorhabenskizzen bei der Jury eingereicht werden. Die Jury entscheidet entsprechend der Projektauswahlkriterien über die Förderwürdigkeit der Vorhaben. Nach positivem Votum der Jury ist eine Antragstellung bei der Investitionsbank möglich. Mit Bewilligung erhalten die Begünstigten einen Zuwendungsbescheid (bzw. ein Zuweisungsschreiben für Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt). Vorhaben im Rahmen der angewandten NEB-Projekte und der NEB-Reallabore haben eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monate. Bis zum 30.06.2027 müssen alle Projekte abgeschlossen und abgerechnet sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Projektlaufzeit für Teilvorhaben beim NEB-Reallabor auf 42 Monate angehoben werden, sollte dies zur Erfüllung der Ziele des Verbundvorhabens nötig sein. Es folgt eine Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsstelle.
Wie hoch kann die Fördersumme ausfallen?
Das Bestreben der EU und der Landes Sachsen-Anhalt ist es, eine 100 % Förderung zu ermöglichen. Aufgrund von beihilferechtlichen Bestimmungen sowie die Verwendung von vereinfachten Kostenoptionen kann die Förderquote geringer ausfallen. Das NEB_Netzwerkbüro sowie die Förderlotsen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt können dahingehend beraten.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei kommunalen Trägern für Bauvorhaben ab 3 Mio. EUR eine baufachliche Prüfung vorgesehen ist, welche den Zeitaufwand deutlich erhöht. Für sonstige Träger liegt der Grenzbetrag bei 1,5 Mio. EUR. Dabei sind Bauvorhaben nicht zwangsläufig förderfähig, sondern müssen den expliziten Maßgaben des NEB entsprechen.
Was ist der Unterschied zwischen Maßnahme – Vorhaben – Projekt?
Bei der Förderung des NEB´s handelt es sich um eine Fördermaßnahme. Innerhalb dieses Rahmens können Mittel für Vorhaben beantragt werden. Teil des Vorhabens können einzelne Projekte sein.