Informationen zur Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Verwirklichung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission (NEB-Richtlinie)
‚Gemeinsam für ein Neues Europäisches Bauhaus‘ dafür steht die Landesinitiative, die #NeueBauhäusler unterstützt, ihre Ideen und Projekte zu realisieren. Bis zum 02.04.2024 können Anträge eingereicht werden für die Förderung von bis zu 100% investiver und nicht-investiver Vorhaben, sowie für gemeinwohlorientierte Vorhaben, für ‚Angewandte Projekte‘ und ‚Reallabore‘.
Die Auswahl der ‚Angewandten Projekte‘ für eine Förderung aus dem NEB/ JTF erfolgt nach den Werten und Arbeitsweisen des NEB_KOMPASS und nach diesen festgelegten und durch die Bewilligungsbehörde zu prüfenden Zielen und Kriterien im Wettbewerbsverfahren.
Die Auswahl der ‚Reallabore‘ für eine Förderung aus dem NEB/ JTF erfolgt nach den Werten und Arbeitsweisen des NEB_KOMPASS und zweistufig in einem Juryverfahren mit angeschlossener Prüfung durch die Bewilligungsbehörde gemäß diesen festgelegten Zielen und Kriterien.
Grundsätze der Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, sowie des Neuen Europäischen Bauhauses in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Europäischen Union in der Förderperiode 2021-2027
Erlass zur Regelung der Grundsätze der Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, sowie des Neuen Europäischen Bauhauses in Sachsen-Anhalt
Der Erlass regelt in welchem Rahmen der EU-Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus im JTF Hochschulen als Mitantragsteller von Verbundvorhaben gefördert werden können. In Verbundvorhaben wird ein Vorhaben förderfähig, das auf der Basis wirksamer Zusammenarbeit von zum Beispiel außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstigen Gemeindeverbänden, Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunalen Entwicklungsgesellschaften, Vereinen, Verbänden und Stiftungen mit einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt wird.